AETAS GmbH
Kanzlei für Betriebsrentenrecht und gesetzliches Rentenrecht
Schürerstraße 3
97080 Würzburg

Telefon: +49 (0)931 / 320 932 - 40
Fax: +49 (0)931 / 320 932 - 45
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Kanzlei für
Betriebsrentenrecht und
gesetzliches Rentenrecht

Aktuelles

Hinzuverdienstgrenze 2023

Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für Versicherte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente beziehen, wurde im Zuge der COVID-19-Pandemie für die Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022 erheblich erhöht. Ab dem Kalenderjahr 2023 fällt diese Hinzuverdienstgrenze für die vorgezogenen Altersrenten vollständig weg. Ein Hinzuverdienst führt demnach nicht mehr zur Kürzung dieser Altersrenten.

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten werden ab 2023 angepasst. Bei dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente errechnet sich im Kalenderjahr 2023 eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 17.823,75 EUR. Bei dem Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente in Höhe von mindestens 35.647,50 EUR.

Renten

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Beratung / Gestaltungsoptionen

Sie möchten Ihre Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente in Anspruch nehmen und benötigen Navigationshilfe durch das kaum überschaubare Rentenrecht? Wir beraten Sie umfassend und erarbeiten die für Sie günstigste Gestaltungsoption.


Überprüfung

Sie haben bereits einen Altersrentenbescheid, einen Erwerbsminderungs-rentenbescheid oder einen Hinterbliebenenrentenbescheid erhalten und haben Zweifel, ob alle rentenrechtlich relevanten Zeiten aufgeführt sind oder die Berechnung korrekt ist, dann überprüfen wir diesen Bescheid für Sie.


Vertretung

Sie möchten Ihre Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente in Anspruch nehmen oder Leistungen gegenüber einem Unfallversicherungsträger geltend machen oder sich gegen eine ablehnende Entscheidung zur Wehr setzen, dann setzen wir uns für Ihre Interessen ein.


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Deutsche Rentenversicherung – Formulare

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