Aktuelles
Hinzuverdienstgrenze 2022
Ein Hinzuverdienst von Versicherten, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, kann zu einer Kürzung der Rente führen, sofern die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Diese lag vor der COVID-19-Pandemie bei 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Im Zuge der Pandemie wurde sie für die Jahre 2020 und 2021 erheblich erhöht, um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern. Auch für das Jahr 2022 bleibt diese Hinzuverdienstgrenze angehoben und liegt aktuell bei 46.060 Euro.
Renten
Beratung / Gestaltungsoptionen
Sie möchten Ihre Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente in Anspruch nehmen und benötigen Navigationshilfe durch das kaum überschaubare Rentenrecht? Wir beraten Sie umfassend und erarbeiten die für Sie günstigste Gestaltungsoption.
Überprüfung
Sie haben bereits einen Altersrentenbescheid, einen Erwerbsminderungs-rentenbescheid oder einen Hinterbliebenenrentenbescheid erhalten und haben Zweifel, ob alle rentenrechtlich relevanten Zeiten aufgeführt sind oder die Berechnung korrekt ist, dann überprüfen wir diesen Bescheid für Sie.
Vertretung
Sie möchten Ihre Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente in Anspruch nehmen oder Leistungen gegenüber einem Unfallversicherungsträger geltend machen oder sich gegen eine ablehnende Entscheidung zur Wehr setzen, dann setzen wir uns für Ihre Interessen ein.
Deutsche Rentenversicherung – Formulare
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